Da ich mich für den Weg entschieden habe, Konflikte durch meine Arbeit nicht zu befeuern, sondern getrennten Familien dabei zu helfen in eine gemeinsame Zukunft zu schauen, betreue ich ausschließlich einvernehmliche Scheidungen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Ehepartner*innen sich über die wichtigsten Punkte wie Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Altersvorsorge bereits einig geworden. Geschafft haben sie dies eventuell im Rahmen einer Mediation. Während des Scheidungsverfahrens muss das Gericht diese Entscheidungen also nicht mehr treffen, weil zu klärende Fragen vorab, z.B. in Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, festgehalten wurden.
Auch bei einvernehmlichen Scheidungen ist es natürlich möglich, Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.