Hallo! Ich bin Kim Kutschak und ich bin Rechtsanwältin. Du bist auf dieser Seite meiner Homepage gelandet. Wahrscheinlich hat mich also eine Richterin oder ein Richter des Familiengerichts als deine Verfahrensbeiständin bestellt. Herzlich willkommen! Sicher hast du viele Fragen. Was ist eine Verfahrensbeiständin? Was macht die eigentlich? Wie wird das alles ablaufen? Keine Sorge. Hier werde ich dir einige Dinge erklären und viele deiner Fragen hoffentlich beantworten.
Was ist hier eigentlich los?
Eine Auseinandersetzung, die auch dich betrifft, ist beim Familiengericht gelandet. Oft finden Eltern ganz ohne Hilfe gemeinsame Lösungen. Manchmal gelingt das aber nicht so gut und Eltern brauchen die Hilfe des Familiengerichts.
Es gibt verschiedene Themen, über die Eltern sich nicht einig sein können. Vielleicht sind deine Eltern getrennt und überlegen nun bei wem von Beiden du leben sollst. Dann geht es um das Sorgerecht. Vielleicht geht es aber auch darum, wann und wie oft du Mama oder Papa besuchen sollst. Dann dreht sich die Auseinandersetzung um das Umgangsrecht.
Manchmal geht es
Kindern bei ihren Eltern aber auch nicht gut. Vielleicht streiten deine Eltern sich sehr viel und sind zueinander oder dir gegenüber gewalttätig. Vielleicht trinken sie zu viel Alkohol oder
nehmen Drogen. Vielleicht sind deine Eltern aber auch sehr krank und schaffen es deshalb nicht mehr sich ausreichend um dich zu kümmern. Dann prüft das Familiengericht, ob eine
Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob es vielleicht besser für dich wäre, derzeit nicht bei deinen Eltern zu leben.
Wer vertritt denn meine Interessen?
Manchmal vergessen Eltern bei der ganzen Auseinandersetzung, wie es dir eigentlich dabei geht. Mama und Papa haben sich vielleicht eine Anwältin oder einen Anwalt genommen. Sie werden also umfassend über ihre Rechte beraten und ihre Interessen werden vor Gericht vertreten. Hier geht es ja aber eigentlich um dich! Damit es gerecht zugeht und du auch jemanden an der deiner Seite hast, hat das Familiengericht mich als deine Verfahrensbeiständin bestellt. Man nennt mich auch „Anwältin des Kindes“. Als Verfahrensbeiständin setze ich mich beim Familiengericht für dich ein und vertrete dich und deine Interessen.
Was macht eine Verfahrensbeiständin so?
Zuallererst werde ich deine Eltern oder dich anschreiben, um einen Termin auszumachen wann und wo ich dich kennenlernen kann. Am liebsten komme ich dann zu dir nach Hause. Dann kannst du mir dein Zimmer zeigen und ich erkläre dir genau, um was es eigentlich geht. Ich erkläre dir die genauen Abläufe und informiere dich über deine Rechte. Außerdem werde ich dich nach deinen Wünschen und deinen liebsten Lösungen fragen. Was möchtest du eigentlich? Oft ist es schwierig sich für eine Lösung zu entscheiden, weil man Angst hat jemanden zu enttäuschen. Dann musst du keine Entscheidung treffen. Du bist ein Kind- die schwierigen Entscheidungen müssen deine Eltern treffen und wenn sie das nicht schaffen, übernimmt das Familiengericht das für sie.
Meistens werde ich auch mit Mama und Papa sprechen. Manchmal auch mit anderen Menschen die dich gut kennen. Vielleicht finden wir doch noch eine gemeinsame Lösung oder ich habe andere Ideen, die vielleicht helfen können. Dann schreibe ich einen Bericht an das Familiengericht und erzähle, was ich erfahren habe, was du dir wünschst und wie vielleicht eine Lösung aussehen könnte.
Wie geht es beim Familiengericht weiter?
Sollten deine Eltern es nicht schaffen sich allein zu einigen, wird es einen Gerichtstermin geben. Dann setzen sich die Erwachsenen zusammen, um eine Lösung für die Auseinandersetzung zu finden. Neben deinen Eltern und der Richterin oder dem Richter werden das Jugendamt und auch ich anwesend sein.
Zu
einem anderen Zeitpunkt wird dich die Familienrichterin oder der Familienrichter vielleicht noch einmal persönlich zu einer Kindesanhörung einladen. Das hilft dabei, dich persönlich
kennenzulernen und du kannst noch einmal mit eigenen Worten erzählen was du eigentlich möchtest.
Sollten deine Eltern auch mit Hilfe des Gerichts keine gemeinsame Lösung finden, wird die Richterin oder der Richter eine Entscheidung treffen. Hierüber werde ich dich im Anschluss informieren und dir erklären, wie es für dich nun weitergeht. Wir können noch einmal darüber sprechen, ob diese Lösung für dich okay ist. Solltest du gar nicht mit der Lösung einverstanden sein und denken, dass du damit nicht zurechtkommen wirst, kann ich für dich eine Beschwerde einlegen. Dann wird sich ein höheres Gericht noch einmal mit der Auseinandersetzung befassen und vielleicht eine andere Entscheidung treffen.
Und was passiert dann?
Zum
Schluss wurde hoffentlich eine Lösung gefunden, mit der du und auch deine Eltern einverstanden sind. Dann ist meine Arbeit beendet. Ich weiß nicht, ob wir uns nach unserer Verabschiedung noch
einmal wiedersehen werden. Du kannst mich aber auf jeden Fall auch später noch, falls deine Eltern sich wieder streiten oder du doch lieber bei Mama oder Papa leben möchtest, anrufen oder mir
eine E-Mail schreiben.
Die "Nummer gegen Kummer"!
Solltest du mal das Gefühl haben allein mit deinen Problemen zu sein, kannst du auch die "Nummer gegen Kummer" anrufen. Stress mit den Eltern oder Freunden? Du wirst gemobbt? Hast eine Essstörung oder leidest unter Depressionen? Die „Nummer gegen Kummer“ ist anonym und die speziell ausgebildeten Berater und Beraterinnen nehmen sich für dich Zeit, damit du einen neuen Gedanken fassen kannst und eine Idee bekommst, wie es dir wieder besser gehen kann. Dort gibt es keine blöden Fragen und alle Sorgen werden ernst genommen. Du erreichst die "Nummer gegen Kummer" montags bis samstags von 14 - 20 Uhr unter der Rufnummer 116 111.
Du hast noch Fragen? Dann ruf mich doch einfach an oder schreib mir eine E-Mail.
Ich freue mich darauf von dir zu hören.